
DI (FH) Max SCHAFFHAUSER
GER. BEEIDETER SACHVERSTÄNDIGER
Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger und Privatgutachter
Als allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige bezeichnet man jene Personen, die nach einem eigenen Zertifizierungsverfahren in die von den Präsidentinnen und Präsidenten der Landesgerichte geführte Gerichtssachverständigenliste sdgliste.justiz.gv.at eingetragen werden. Dabei handelt es sich um eine Personenzertifizierung nach dem Sachverständigen- und Dolmetschergesetz (SDG), die eine Qualitätsprüfung beinhaltet und sicherstellt, dass nur höchstqualifizierte, absolut integre und zuverlässige Experten bei Gericht als Sachverständige bestellt werden.
Voraussetzungen für die Zertifizierung sind unter anderem Sachkunde, einschlägige Berufserfahrung, Kenntnisse des Verfahrensrechts, des Sachverständigenwesens und der Gutachtensmethodik, die zur Gutachtertätigkeit erforderliche Ausstattung, geordnete wirtschaftliche Verhältnisse und der Abschluss einer Haftpflichtversicherung.
Privatgutachter werden nicht über gerichtlichen (behördlichen) Auftrag, sondern im Auftrag einer Partei tätig. Das ist etwa bedeutsam für
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Vorbereitung eines Verfahrens
- Kontrolle des Gutachtens von Gerichtssachverständigen
- Vorbereitung der Befragung von Gerichtssachverständigen.
- Privatgutachter treten in ein privatrechtliches Verhältnis zu ihren Bestellern.
DI (FH) Markus Schaffhauser ist Mitglied des Landesverbandes Oberösterreich und Salzburg. Eingetragen am Landesgericht Salzburg für die Fachgebiete:
- 05.52 Motorsport
- 60.71 Straßenfahrzeuge
Weiterführende Informationen finden Sie unter: https://justizonline.gv.at
